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   VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99   

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https://dejure.org/2003,22567
VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99 (https://dejure.org/2003,22567)
VG Münster, Entscheidung vom 20.05.2003 - 5 K 2855/99 (https://dejure.org/2003,22567)
VG Münster, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 5 K 2855/99 (https://dejure.org/2003,22567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermieters gegen eine Stadt auf Bewilligung der Übernahme des Mietzinses der Wohnung eines Untersuchungshäftlings; Ausgestaltung des sozialrechtlichen Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Gewährung von Hilfe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sozialamt muss Miete für die Wohnung eines Untersuchungshäftlings tragen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Einkommen im Sinne des § 76 BSHG ist nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung jeder Zufluss an Geld oder geldwerten Mitteln während des maßgeblichen Bedarfszeitraumes (vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35.97 -, BVerwGE 108, 296 = FEVS 51, 1 = NJW 1999, 3649), wobei als Bedarfszeit der jeweilige Kalendermonat anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105 = FEVS 48, 145).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Einkommen im Sinne des § 76 BSHG ist nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung jeder Zufluss an Geld oder geldwerten Mitteln während des maßgeblichen Bedarfszeitraumes (vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35.97 -, BVerwGE 108, 296 = FEVS 51, 1 = NJW 1999, 3649), wobei als Bedarfszeit der jeweilige Kalendermonat anzusehen ist (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, BVerwGE 106, 105 = FEVS 48, 145).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Insoweit ist die Lage eines Untersuchungshäftlings vergleichbar mit Sachverhalten, bei denen sich der Betroffene lediglich vorübergehend nicht in seiner Wohnung aufhält, etwa während eines Urlaubs (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. September 1998 - 5 C 21.87 -, FEVS 51, 145 = NVwZ 2000, 572), während eines Krankenhausaufenthaltes, während eines sonstigen vorübergehenden Aufenthaltes in einem Heim oder einer Anstalt, etwa zum Zwecke der Rehabilitation, oder während einer Ausbildung.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Aus dem Zusammenhang der Sätze 1 und 2 des § 3 Abs. 1 der Regelsatzverordnung folgert die Rechtsprechung, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe bewilligt werden müssen (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 C 14.95 -, BVerwGE 101, 194 = FEVS 47, 97).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Es ist vielmehr auch die weitere Entwicklung in die Prüfung einzubeziehen, denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreichen sollte (vgl. statt aller: BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, BVerwGE 99, 149 = FEVS 46, 221 = NJW 1996, 2588; weiter Nachweise zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, Baden-Baden 2000, S. 88 f.).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag -

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Klägers (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Gliederungsnummer 310, § 58 VwGO Nr. 42, S. 2; OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 190 - 8 A 1986/87 -) hat der Beklagte für seine Entscheidung, den Antrag auf Zahlung der Miete abzulehnen, auf die ihm bekannte Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 21.87

    Anspruch auf Ausbildungsförderung - Gewährung eines Studiendarlehens

    Auszug aus VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
    Insoweit ist die Lage eines Untersuchungshäftlings vergleichbar mit Sachverhalten, bei denen sich der Betroffene lediglich vorübergehend nicht in seiner Wohnung aufhält, etwa während eines Urlaubs (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. September 1998 - 5 C 21.87 -, FEVS 51, 145 = NVwZ 2000, 572), während eines Krankenhausaufenthaltes, während eines sonstigen vorübergehenden Aufenthaltes in einem Heim oder einer Anstalt, etwa zum Zwecke der Rehabilitation, oder während einer Ausbildung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2009 - L 23 SO 109/09

    Leistungen zur Erhaltung der Wohnung bei stationärem Aufenthalt; Abgrenzung zu

    So war unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - im Rahmen eines Anspruchs nach § 72 BSHG anerkannt, dass die Hilfe zum Wohnungserhalt auch die vorübergehende Sicherung der Wohnung eines Inhaftierten erfasste (OVG Hamburg v. 06.01.2000, 4 Bs 413/99, FEVS 52, 9-11; OVG Berlin v. 13.12.1979, VI S 77.79, FEVS 28, 407; VG Münster v. 20.05.2003, 5 K 2855/99, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06
    Die Untersuchungshaft habe bis zur Entlassung der Klägerin wegen Haftverschonung jederzeit beendet werden können, mit der Folge, dass die Klägerin in ihre bisherige Wohnung zurückkehren können müsse (unter Hinweis auf VG Münster, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 K 2855/99 - (juris)).

    Die Gegenansicht (VG Münster, Urteil vom 20. Mai 2003, a.a.O.), der sich das SG angeschlossen hat, differenziert nicht zwischen dem tatsächlichen Unterkunftsbedarf und einem Unterkunftserhaltungsbedarf.

  • SG Neuruppin, 03.06.2009 - S 14 SO 97/08

    Kostenübernahme für eine Mietwohnung während einer Langzeittherapie als Leistung

    So war unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - im Rahmen eines Anspruchs nach § 72 BSHG anerkannt, dass die Hilfe zum Wohnungserhalt auch die vorübergehende Sicherung der Wohnung eines Inhaftierten erfasste (OVG Hamburg v. 06.01.2000, 4 Bs 413/99, FEVS 52, 9-11; OVG Berlin v. 13.12.1979, VI S 77.79, FEVS 28, 407; VG Münster v. 20.05.2003, 5 K 2855/99, juris).
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